27.01.2023
Insolvenzverfahren eröffnet
Nachdem die BaFin ein Moratorium verhängt hatte mit dem Ergebnis der Schließung der Bank, hat die Geschäftsleitung parallel eine Insolvenzanzeige an die BaFin mit einer analogen Begründung erstellt.
Am 25. Januar 2023 hat das Amtsgericht Mainz offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank eröffnet. Der Jurist Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun wurde zum vorläufigen Insovenzverwalter bestellt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat den Entschädigungsfall gemäß Einlagensicherungsgesetz festgestellt. Die North Channel Bank GmbH & Co. KG ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zugewiesen und dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen.
Die Einlagen der Kundinnen und Kunden sind im Rahmen des EinSiG von der EdB bis maximal 100.000 Euro pro Einlegerin und Einleger und darüber hinaus vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bis zur Sicherungsgrenze von 3,268 Millionen Euro pro Einleger geschützt.
Der Einlagensicherungsfonds wird sich auch im Namen der EdB in Kürze mit den Einlegerinnen und Einlegern in Verbindung setzen, um die Entschädigung vorzunehmen. Im Rahmen der gesetzlichen Entschädigung nach dem EinSiG werden die Einlegerinnen und Einleger innerhalb von sieben Arbeitstagen nach der Feststellung des Entschädigungsfalls entschädigt. Auch der Einlagensicherungs-fonds entschädigt grundsätzlich freiwillig in dieser Frist.
Teaser-Foto Startseite: © JOHN TOWNER – Unsplash